17.Juli2017 Beschluss LG Potsdam …

… unser Antrag (Gehörsrüge) ins Verfahren mit aufgenommen zu werden, wurde schlussendlich am 17.Juli 2017 vom Landgericht Potsdam im Einzelrichterverfahren und einer grotesken Begründung abgelehnt. In der Beschlussbegründung geht der Einzelrichter nicht einmal auf Gehörsverletzungen ein, vielmehr ist sie ein Plagiat der Beschwerdeschrift der Gegenseite. Und das nach über 3 Jahren Prozess … die Behandlung dieses Falles am Landgericht Potsdam ist an Oberflächlickeit und Ignoranz nicht zu übertreffen. Diese Erfahrung macht uns immer noch ziemlich sprachlos.

Da das LG Potsdam bereits in dem 1. Beschluss jegliches Beschwerderecht für uns versagt hat, bleibt uns der Instanzenweg verwehrt. Wir haben folglich eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und kämpfen weiter für ein faires und gleiches Verfahren.

… Fortsetzung folgt!

Beste Grüße

Kommentar verfassen

%d Bloggern gefällt das: